Wer die Bankkarte verliert oder wem diese gestohlen wird, lässt meist die Karte von der Bank sperren. Damit ist die Karte dann zwar für die PIN-basierte Kartenzahlungen gesperrt, Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren - also mit Unterschrift - sind trotzdem weiterhin möglich.
Um die Bankkarte ebenfalls für das elektronische Lastschriftverfahren zu sperren, muss eine sogenannte KUNO-Sperre veranlasst werden. Diese kann aus sicherheitstechnischen Gründen aber nicht online oder telefonisch vorgenommen, sondern kann nur durch die Polizei veranlasst werden.
Weitere Infos unter » www.kuno-sperrdienst.de
Anmerkung: Diese Beitrag stammt aus dem Vorgängerprojekt “Ahlen.info” und wurde in das Projekt “Wersestadt” übernommen.
Siehe auch:
» Telefonnummern und Adressen für den Notfall