Im Sitzungssaal II des Rathauses bereiten IT-Mitarbeiter Jörg Mewitz und Haustechniker Markus Eggert alles für das Wahlbüro vor.
Die Stadt Ahlen hat in dieser Woche begonnen, die Benachrichtigungskarten für die Europawahl zu versenden. „Da die Wahlbenachrichtigungskarten durch das Rechenzentrum blockweise verschickt werden, kann es sein, dass Mitglieder desselben Haushalts ihre Wahlbenachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen bekommen“, bittet Pia Schwarz, für die Organisation der Wahlen im Rathaus verantwortliche Mitarbeiterin, um Verständnis.
Das Wahlbüro, in dem schon vor dem offiziellen Wahlgang die Stimme abgegeben werden kann, öffnet nach den Pfingstfeiertagen am Dienstag, 21. Mai 2024. Zur Teilnahme an der Wahl des Europäischen Parlaments sind am 9. Juni 2024 37.479 Menschen in Ahlen berechtigt.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte sind Informationen zum Wahlraum und Erläuterungen zu finden, wie man einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen kann. Weiterhin leitet ein auf die Wahlbenachrichtigungskarte gedruckter QR-Code die Wahlberechtigten zu der Internetplattform, auf der online Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Auf der Startseite der städtischen Homepage führt bereits jetzt ein Link zum Antrag.
Das Briefwahlbüro ist ab dem 21. Mai 2024 im Rathaus (Saal II) zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
Montag, Dienstag: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr,
Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr,
Donnerstag: 08:30 Uhr - 17:00 Uhr.
Die 22 Wahllokale öffnen am Wahltag jeweils von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Stimmabgabe. Für die meisten Wählerinnen und Wähler ändert sich im Vergleich zur letzten Wahl, die Landtagswahl 2022, nichts. Bis auf zwei Ausnahmen bleiben die Wahlräume in den jeweiligen Bezirken unverändert. Die Wahlberechtigten des Wahlbezirks 5 stimmen wieder ab im Elisabeth-Tombrock-Haus (vorher Stadthalle) und die des Wahlbezirks 6 im Hugo-Stoffers-Zentrum (vorher Städtisches Gymnasium).
Wer in Ahlen lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes als Deutschland innehat, ist ebenfalls zur Europawahl aufgerufen. Dies kann entweder in Ahlen oder im EU-Heimatland geschehen. EU-Bürger, welche in Ahlen wählen wollen und noch keinen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis beim Wahlamt gestellt haben, können diesen noch fristgerecht bis zum 19. Mai bei der Stadt Ahlen stellen.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter Telefon 02382/59-795 (wahlen@stadt.ahlen.de).
Quelle: Stadt Ahlen | Foto: Stadt Ahlen