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Wechsel des Versicherungskennzeichens: Polizei ahndet Verstöße

Foto: Symbolfoto/Mariya Muschard auf Pixabay

Jedes Jahr am 1. März steht für Halter von Kleinkrafträdern, Mopeds, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen ein wichtiger Wechsel an: Das Versicherungskennzeichen muss erneuert werden. In diesem Jahr bedeutet das den Farbwechsel von Blau auf Grün. Wer sein Fahrzeug weiterhin legal im Straßenverkehr bewegen möchte, sollte sich rechtzeitig um das neue Kennzeichen kümmern.

Warum ist der Wechsel notwendig?

Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Farben wechseln jährlich in einem festen Rhythmus, um eine schnelle Kontrolle durch die Polizei zu ermöglichen. Ab dem 1. März 2025 wird nur noch das grüne Kennzeichen gültig sein – blau verliert seine Gültigkeit.

Wo bekommt man das neue Kennzeichen?

Das neue Versicherungskennzeichen erhält man bei Versicherungsgesellschaften, entweder direkt in den Filialen oder bequem online. Die Versicherung ist jeweils für ein Jahr gültig – bis Ende Februar des Folgejahres.

Preisvergleich lohnt sich

Die Kosten für die Versicherung können je nach Anbieter stark variieren. Während manche Versicherer Tarife ab etwa 35 € anbieten, können die Preise bei anderen deutlich höher liegen. Wer zudem eine Teilkaskoversicherung wünscht, muss mit noch höheren Kosten rechnen. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich daher, um nicht unnötig zu viel zu bezahlen.

Polizei kontrolliert und ahndet Verstöße

Dass dieser Wechsel nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte, zeigt eine aktuelle Aktion der Polizei im Kreis Warendorf: Am 5. März 2025 wurden insgesamt zehn Fahrzeugführer angehalten, die kein gültiges Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen angebracht hatten. Gegen alle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch die Eigentümer der Fahrzeuge müssen mit Konsequenzen rechnen, da sie zugelassen haben, dass ihre Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz in Betrieb genommen wurden. Die Polizei warnt daher eindringlich davor, ohne gültiges Kennzeichen unterwegs zu sein.

Wichtige Hinweise der Polizei

Das Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben einem Ermittlungsverfahren drohen hohe Geldstrafen, der Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall die Sicherstellung des Fahrzeugs. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, darunter:

• E-Scooter
• Roller
• Mopeds
• Kleinkrafträder
• S-Pedelecs
• Krankenfahrstühle

Die Polizei appelliert an alle Fahrzeughalter, sich frühzeitig um ihr neues Kennzeichen zu kümmern, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Der Wechsel des Versicherungskennzeichens ist eine Pflicht für alle Halter von Kleinkrafträdern und ähnlichen Fahrzeugen. Dabei sollte man nicht nur auf die Frist achten, sondern auch die Preise der Versicherungen vergleichen. Die aktuellen Polizeikontrollen zeigen: Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

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