Ein Überblick für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme
E-Scooter gehören mittlerweile fest zum Stadtbild – auch in Ahlen. Doch immer wieder sorgen sie für Diskussionen: Jugendliche ohne Helm, zu zweit auf einem Roller, Kopfhörer im Ohr und quer über den Gehweg. Was viele nicht wissen: Für E-Scooter gelten klare Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ich habe die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Wer darf E-Scooter fahren?
- Mindestalter: 14 Jahre
- Kein Führerschein nötig, aber: Kenntnis der Verkehrsregeln ist Pflicht
- Kinder unter 14 dürfen nicht fahren, auch nicht auf privaten Wegen im öffentlichen Raum
Wo darf man fahren?
- Radwege und Radfahrstreifen – wenn vorhanden
- Falls kein Radweg vorhanden: Fahrbahn
- Gehwege sind tabu! – das gilt auch bei wenig Fußgängerverkehr
Was ist verboten?
- Zu zweit fahren – E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen
- Kopfhörer tragen – Musik hören ist erlaubt, aber nur so, dass Umgebungsgeräusche hörbar bleiben
- Ohne Licht fahren – gerade abends ein großes Risiko, auch für andere
Versicherung und Verkehrsregeln
- E-Scooter benötigen ein Versicherungskennzeichen
- Verkehrszeichen gelten genauso wie für Fahrräder
- Bei Unfällen ohne Versicherung kann es teuer werden – für Eltern besonders heikel, wenn die Fahrer*innen unter 14 sind
Appell an alle Nutzerinnen und Nutzer:
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, trägt Verantwortung – für sich und andere. Rücksicht, Sichtbarkeit und Regelkenntnis sind keine Kür, sondern Pflicht. Und wer als Elternteil einen Scooter für die Kids kauft, sollte unbedingt über die Regeln sprechen – oder ihn lieber doch im Laden stehen lassen.
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