Jäger, deren Jagdschein am 31. März 2025 abläuft, werden gebeten, die Verlängerung schon jetzt - möglichst online - zu beantragen. Hintergrund sind verschärfte Sicherheitsüberprüfungen, die viel Zeit in Anspruch nehmen. - Foto: Dorn/DJV
Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein zum 31. März 2025 abläuft, werden gebeten, ab sofort den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Der Antrag sollte möglichst online gestellt werden.
Das praktische Online-Formular und alle wichtigen Informationen finden Sie direkt auf der Startseite des Kreises Warendorf unter www.kreis-warendorf.de.
Es ist noch nicht erforderlich, den Jagdschein und den Versicherungsnachweis einzureichen. Die Untere Jagdbehörde leitet die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen über die Kreispolizeibehörde ein. Bitte verzichten Sie auf Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand.
Sobald die Rückmeldungen vorliegen, informiert Sie die Untere Jagdbehörde. Dann können Sie den Jagschein und den Versicherungsnachweis bei der Unteren Jagdbehörde einreichen und der Jagdschein wird verlängert.
(Kreis Warendorf)