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Jetzt Schüler-BAföG für 2024/25 beantragen

Das laufende Schuljahr geht in den nächsten Wochen und Monaten in die entscheidende Phase und viele stehen vor der Frage, wie es nach den Sommerferien weitergeht. Für das kommende Schuljahr, das in NRW am 21. August 2024 beginnt, können deshalb junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, schon jetzt BAföG beantragen – egal, ob sie einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnen oder den bisherigen Bildungsgang weiterhin besuchen.

Oft besteht Unsicherheit darüber, welcher Bildungsgang gefördert werden kann. Für den Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule - also insbesondere des Gymnasiums ab Klasse 10, aber auch von Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln - gilt: Schülerinnen und Schüler, die noch bei ihren Eltern wohnen, haben keinen Anspruch. Außerhalb des elterlichen Haushalts kann unter Umständen ein Anspruch auf BAföG bestehen, wenn die besuchte oder eine vergleichbare Ausbildungsstätte von dort nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist.

Schülerinnen und Schülern, die sich für einen Beruf qualifizieren (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in), können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch im Haushalt der Eltern wohnen. Gleiches gilt beim Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen.

Ob Schülerinnen und Schüler BAföG erhalten, hängt davon ab, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Schulform und den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für das kommende Schuljahr ist dabei in der Regel das Einkommen der Eltern und der Partner aus dem Kalenderjahr 2022 maßgebend.

Die Schüler-BAföG-Sätze liegen aktuell zwischen 262 und 736 Euro im Monat. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt und muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Das erhöhte Antragsaufkommen kurz vor den und während der Sommerferien führt oft zu längeren Bearbeitungszeiten. Damit die Förderung trotzdem möglichst zeitnah zum Schulbeginn ausgezahlt werden kann, empfiehlt der Kreis Warendorf die Anträge zu stellen, sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt. Fehlende bzw. unvollständige Unterlagen werden vom Sozialamt angefordert, Schulbescheinigungen müssen mit Schuljahresbeginn nachgereicht werden.

Die Antragsformulare stehen online unter www.bafög.de zur Verfügung, eine elektronische Antragstellung ist unter www.bafoeg-digital.de möglich.

Des Weiteren sind Antragsvordrucke in Papierform beim Sozialamt des Kreises Warendorf und bei den Bürgerservicestellen der Städte und Gemeinden erhältlich. Sie können dort auch wieder ausgefüllt abgegeben werden. Anträge für das Aufstiegs-BAföG (z.B. für Erzieher oder Heilerziehungspfleger) werden bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Informationen und Antragsvordrucke sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu erhalten.

Weitere Auskünfte erteilt der Kreis Warendorf unter den Telefonnummern 02581/53-5041 oder 53-5042.

(Kreis Warendorf)

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