Was wären die Ostertage ohne das traditionelle Osterfeuer? Auch in diesem Jahr haben wieder viele Ahlenerinnen und Ahlener Feuer angemeldet – genau 45 öffentlich zugängliche Osterfeuer zählt das Ordnungsamt aktuell.
Die gute Nachricht: Dank der jüngsten Regenschauer ist die Trockenheit der letzten Wochen kein großes Thema mehr. Dennoch gilt: Sicherheit geht vor.
Was ist erlaubt? Was ist Pflicht?
Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung sind beim Abbrennen von Osterfeuern folgende Regeln einzuhalten:
• Feuerstelle: max. 5 Meter Durchmesser
• Brennhaufen: max. 3,50 Meter Höhe
• 15 Meter Sicherheitsabstand rund um das Feuer – frei von brennbarem Material
• Mindestens 100 Meter Abstand zu Waldrändern
Achtung bei Wind!
Bei starkem Wind darf nicht gezündet werden – ein bereits brennendes Feuer muss dann sofort gelöscht werden.
Weitere Regeln auf einen Blick:
• Feuer nicht unbeaufsichtigt lassen – mindestens zwei Personen, eine davon volljährig
• Aufsicht erst nach vollständigem Erlöschen verlassen
• Glut am Ende gründlich übererden, um Funkenflug zu verhindern
• Keine erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigung zulassen
Der Außendienst der Stadt ist in den Abendstunden unterwegs und kontrolliert stichprobenartig.
Eine Übersicht aller angemeldeten öffentlichen Osterfeuer finden Sie hier:
Liste der angemeldeten Osterfeuer
Quelle: Stadt Ahlen