In zwei Wochen ist Ostern – und damit auch Zeit für das traditionelle Osterfeuer. Damit das Brauchtum nicht zur Gefahr für Tiere oder zum Ärger für Nachbarn wird, gibt es einiges zu beachten.
🔔 Anmeldung erforderlich
Ein Osterfeuer darf nicht im eigenen Garten entzündet werden. Es muss öffentlich zugänglich sein – zum Beispiel bei Kleingartenanlagen oder Vereinen. Wichtig:
👉 Spätestens eine Woche vor dem Abbrennen muss das Feuer beim Ordnungsamt der Stadt Ahlen schriftlich angezeigt werden.
Kontakt:
📧 osterfeuer@stadt.ahlen.de
📠 Fax: 02382 59-413
🏢 Stadt Ahlen, FB 1 – Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe, 59225 Ahlen
📍 Anzeigevordrucke gibt’s im Rathaus, Zimmer E05 oder online.
🐾 Tier- und Umweltschutz beachten
Reisighaufen bieten Rückzugsorte für Tiere – deshalb sollte das Material am Tag vor dem Osterfeuer umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen. Das Aufschichten sollte frühestens drei Wochen vor Ostern erfolgen.
Erlaubt ist nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt – keine Abfälle, kein Sperrmüll, kein Plastik!
🔥 Was außerdem gilt:
- Feuerstelle max. 5 Meter Durchmesser, Brenngut max. 3,50 m hoch
- Sicherheitsabstand:
– 50 m zu Wohnhäusern
– 25 m zu anderen Gebäuden
– 50 m zu Verkehrsflächen
– 100 m zum Wald
- Keine flüssigen Brennstoffe verwenden
- Feuer ständig beaufsichtigen, Löschmittel bereithalten
- Nach dem Abbrennen: Glut löschen und Platz innerhalb einer Woche säubern
Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert zwischen Karsamstag und Ostermontag stichprobenartig. Wer sich an die Regeln hält, sorgt für ein sicheres und schönes Ostererlebnis für alle.
Quelle: Stadt Ahlen