Mit Blick auf das Osterwochenende weist die Stadt Ahlen auf die besonderen Regelungen rund um die stillen Feiertage hin – insbesondere den Karfreitag, der im Feiertagsgesetz NRW besonders hervorgehoben wird.
Was ist verboten – und ab wann?
🕕 Ab Gründonnerstag, 17. April, 18 Uhr:
Keine öffentlichen Tanzveranstaltungen mehr erlaubt.
📅 Karfreitag, 18. April, bis Samstag, 19. April, 6 Uhr:
Verboten sind sämtliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, auch in geschlossenen Räumen. Dazu zählen z. B.:
• Musik- oder Showdarbietungen in Gaststätten
• Skat- und Schachturniere
• Sportwettkämpfe mit mehreren Teams
• Alle sonstigen Wettbewerbe zur Unterhaltung
• Betrieb von Spielhallen und Wettbüros
🎭 Selbst nicht öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind in dieser Zeit nicht zulässig.
Was ist erlaubt?
Zulässig bleiben rein private Treffen im kleinen Kreis – solange sie nicht als Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter gelten und nicht in den öffentlichen Raum wirken.
📞 Für Fragen rund um die Regelungen steht Wolfgang Mächling von der Stadtverwaltung zur Verfügung:
Tel. 0 23 82 / 59 200 (Fachgruppe Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe)
Quelle: Stadt Ahlen