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Stille Feiertage sind gesetzlich geschützt – Was an Karfreitag in Ahlen verboten ist

Foto: congerdesign auf Pixabay

Mit Blick auf das Osterwochenende weist die Stadt Ahlen auf die besonderen Regelungen rund um die stillen Feiertage hin – insbesondere den Karfreitag, der im Feiertagsgesetz NRW besonders hervorgehoben wird.

Was ist verboten – und ab wann?

🕕 Ab Gründonnerstag, 17. April, 18 Uhr:
Keine öffentlichen Tanzveranstaltungen mehr erlaubt.

📅 Karfreitag, 18. April, bis Samstag, 19. April, 6 Uhr:
Verboten sind sämtliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, auch in geschlossenen Räumen. Dazu zählen z. B.:

• Musik- oder Showdarbietungen in Gaststätten
• Skat- und Schachturniere
• Sportwettkämpfe mit mehreren Teams
• Alle sonstigen Wettbewerbe zur Unterhaltung
• Betrieb von Spielhallen und Wettbüros

🎭 Selbst nicht öffentliche Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind in dieser Zeit nicht zulässig.

Was ist erlaubt?
Zulässig bleiben rein private Treffen im kleinen Kreis – solange sie nicht als Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter gelten und nicht in den öffentlichen Raum wirken.

📞 Für Fragen rund um die Regelungen steht Wolfgang Mächling von der Stadtverwaltung zur Verfügung:
Tel. 0 23 82 / 59 200 (Fachgruppe Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe)

Quelle: Stadt Ahlen

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Ich bin Michael Kayser – gebürtiger Ahlener und seit mehr als 50 Jahren ist diese Stadt meine Heimat und mein Lebensmittelpunkt.

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Nicht erlaubt!