Hinweis: Totensonntag
Ein gesetzlicher Feiertag ist der Totensonntag in Deutschland nicht. Dennoch gelten besondere Regelungen. Generell sind am Totensonntag in NRW von 5 bis 18 Uhr die meisten Veranstaltungen verboten, darunter:
• Märkte, gewerbliche Ausstellungen
• Sportliche Veranstaltungen
• Zirkusveranstaltungen, Volksfeste
• Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
• Freizeitanlagen
• musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten
Genauere Infos finden Sie auf folgenden Seiten:
» Trotz Totensonntag öffnen einige Weihnachtsmärkte ab 18 Uhr | WDR
» Sport am Totensonntag – was ist in NRW erlaubt, was verboten? | WDR